{"id":81,"date":"2019-04-18T20:45:56","date_gmt":"2019-04-18T20:45:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ffnh.de\/?page_id=81"},"modified":"2020-02-04T09:30:26","modified_gmt":"2020-02-04T09:30:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ffnh.de\/index.php\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rdervereins &#8222;Freunde des Fridtjof-Nansen-Hauses e. V.&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>in der Fassung vom <\/strong> <strong>13.11.2019 <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 l\u00a0\u00a0\u00a0Name, Sitz und Zweck des Vereins <\/strong><br \/>\nDer im Jahre 1956 gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Freunde des Fridtjof-Nansen-Hauses e.V.&#8220;<br \/>\nSitz des Vereins ist Ingelheim am Rhein.<br \/>\nDer Verein f\u00f6rdert und unterst\u00fctzt die Arbeit der gemeinn\u00fctzigen Weiterbildungszentrum Ingelheim gGmbH bei all ihren satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben und bietet eigene Veranstaltungen bildender, kultureller und unterhaltender Art an.<br \/>\nDer Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0Erwerb der Mitgliedschaft <\/strong><br \/>\nMitglieder k\u00f6nnen ohne R\u00fccksicht auf nationale, parteipolitische und konfessionelle Zugeh\u00f6rigkeit werden:<br \/>\na. nat\u00fcrliche Personen b. juristische Personen, Verb\u00e4nde, Handelsgesellschaften und Einzelfirmen.<\/p>\n<p>Die Beitrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0Beendigung der Mitgliedschaft <\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes.<br \/>\nDer Austritt kann nur durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Schluss des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat.<br \/>\nDer Ausschluss kann nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht gegen die Ausschlie\u00dfung binnen zwei Wochen seit Mitteilung der Ausschlusserkl\u00e4rung das Recht der Berufung zu. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0Mitgliedsbeitr\u00e4ge <\/strong><br \/>\n\u00dcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. H\u00f6here Beitr\u00e4ge und Spenden sind willkommen.<br \/>\nDie Beitr\u00e4ge und Spenden sind auf die Konten des Vereins einzuzahlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0Organe <\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\na. der Vorstand<br \/>\nb. die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0Zusammensetzung des Vorstandes <\/strong><br \/>\nDer Vorstand besteht aus bis zu 8 Personen:<br \/>\nDem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren Mitgliedern, darunter Schriftf\u00fchrer und Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstandes w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren.<br \/>\nDer Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder f\u00fcr sich allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0Aufgaben des Vorstandes <\/strong><br \/>\nDer Vorstand besorgt die laufenden Angelegenheiten des Vereins und f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus. Zur Regelung seiner Funktion kann er eine Gesch\u00e4ftsordnung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a710\u00a0\u00a0\u00a0Aufgaben des Vorsitzenden <\/strong><br \/>\nDer Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0Mitgliederversammlung <\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung soll allj\u00e4hrlich innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres, im \u00dcbrigen nach Bedarf, einberufen werden.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand vorbehalten sind.<br \/>\nInsbesondere ist sie zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br \/>\na. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Vereinssatzung und deren \u00c4nderung<br \/>\nb. die Wahl und Entlastung des Vorstandes<br \/>\nc. die Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern und einem Ersatzpr\u00fcfer<br \/>\nd. die Genehmigung des Kassenberichtes und des Haushaltsplanes<br \/>\ne. die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nf. die Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\ng. Entscheidung \u00fcber die Berufung gegen Vorstandsbeschl\u00fcsse auf Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein<br \/>\nh. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlungen sind vom Vorsitzenden schriftlich mit Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche einzuberufen.<br \/>\nEine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nEine Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Vereins die Einberufung schriftlich beim Vorstand beantragt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13\u00a0\u00a0\u00a0Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Abstimmungen k\u00f6nnen m\u00fcndlich oder schriftlich erfolgen. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder k\u00f6nnen sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Mitglied vertreten lassen, juristische Personen, Verb\u00e4nde, Handelsgesellschaften und Einzelfirmen durch eine zu ihrer gesetzlichen Vertretung berechtigte Person oder einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollm\u00e4chtigten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14\u00a0\u00a0\u00a0Satzungs\u00e4nderungen <\/strong><br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Erschienenen beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15\u00a0\u00a0\u00a0Protokolle <\/strong><br \/>\n\u00dcber alle Beratungen des Vorstandes und alle Mitgliederversammlungen ist vom Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu fertigen, das die gefassten Beschl\u00fcsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses wiedergibt und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gegenzuzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16\u00a0\u00a0\u00a0Ehrenmitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung kann Pers\u00f6nlichkeiten, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernennen.<\/p>\n<p><strong>\u00a717\u00a0\u00a0\u00a0Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch einen Beschluss einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung herbeigef\u00fchrt werden. Hierbei m\u00fcssen mindestens 3\/4 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder zustimmen. \u00dcber einen Aufl\u00f6sungsantrag ist in schriftlicher geheimer Abstimmung zu entscheiden. Die Durchf\u00fchrung der Liquidation obliegt dem Vorstand. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Weiterbildungszentrum Ingelheim gGmbH, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Eine R\u00fcckerstattung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen findet nicht statt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18\u00a0\u00a0\u00a0Zahlungsunf\u00e4higkeit des Vereins<\/strong><br \/>\nIm Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder \u00dcberschuldung des Vereins hat der Vorstand Insolvenz anzumelden oder das gerichtliche Vergleichsverfahren zu beantragen.<br \/>\nBei schuldhaft versp\u00e4teter Anmeldung haftet der Vorstand pers\u00f6nlich.<\/p>\n<p>Ingelheim, den 13.11.2019 Vorstandsvorsitzende<\/p>\n<p>Eveline Breyer<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>in der Fassung vom 13.11.2019 \u00a7 l\u00a0\u00a0\u00a0Name, Sitz und Zweck des Vereins Der im Jahre 1956 gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Freunde des Fridtjof-Nansen-Hauses e.V.&#8220; Sitz des Vereins ist Ingelheim am Rhein. 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